Mit dem neuen Ausweis ins Internet
Der neue Personalausweis, der seit 1. November 2010 erhältlich ist, verfügt über weitaus mehr Funktionen als sein Vorgänger. In praktischem Scheckkartenformat gehalten, besitzt der neue Personalausweis einen Chipf auf welchem die aufgedruckten Daten des Ausweises noch einmal hinterlegt sind. So lässt sich der Ausweis auch im Internet zur Identifikation und zur Freigabe persönlicher Daten nutzen.
Für den Einsatz im Internet ist allerdings ein Personalausweis Lesegerät erforderlich. Dieses kann im Handel in verschiedenen Ausführungen erworben werden. Empfohlen wird ein Kartenleser, der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde. Das Personalausweis Lesegerät gibt es als Basisversion, sowie in Standard- und Komfortausführung. Für die reine Ausweisfunktion reicht das Basisgerät vollkommen aus. Wer jedoch auch die Unterschriftsfunktion nutzen möchte, sollte sich für einen Reader in Komfortversion entscheiden, das über ein eigenes Tastaturfeld zur PIN-Eingabe sowie ein eigenes Display verfügt.
In der Basisversion muss die PIN bei der Verwendung des Ausweisdokumentes im Internet über die Computertastatur eingegeben werden. Das stellt im Vergleich zu den Geräten mit separater Tastatur ein nicht unerhebliches Risiko dar: Denn möglicherweise kann Schadsoftware, die sich unbemerkt auf dem Rechner installiert hat, die Tastatureingaben am PC verfolgen und so auch die eingegebene PIN aufzeichnen und an Dritte weitergeben. Das kann mit einem Standard- oder Komfortlesegerät durch die separate Tastatur nicht passieren. Wer das Basisgerät verwendet, sollte sicherstellen, dass der Computer über aktuelle Virensoftware verfügt, die Firewall richtig einstellt ist und die Betriebssystemsoftware entsprechend geschützt ist.
Nur mit der PIN alleine fangen Kriminelle allerdings noch nichts an – der Angreifer benötigt auch einen Zugriff auf den Ausweis selbst, um diesen für seine Zwecke missbrauchen zu können. Der Personalausweis sollte deshalb immer an einem sicheren Ort aufbewahrt werden und nach Möglichkeit mit der AusweisApp verwendet werden. Die PIN sollte auf keinen Fall aufgeschrieben und gemeinsam mit dem Personalausweis verwahrt werden.
