Praktisches Scheckkartenformat und viele Funktionen
Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat wurde zum 1. November 2010 eingeführt. Das neue Modell verfügt über einen kontaktlosen Radio Frequency Chip (RF-Chip), auf welchem die aufgedruckten Daten noch einmal abgespeichert sind. Optional besteht die Möglichkeit, auf dem Chip auch zwei Fingerabdrücke des Ausweisinhabers zu hinterlegen – dies ist allerdings mit Mehrkosten verbunden.
Der RF-Chip ermöglicht es, den neuen Ausweis künftig auch im Online-Bereich einzusetzen. Über das Internet können sich Bürger beispielsweise anhand ihres elektronischen Ausweises authentisieren lassen, und sich so den persönlichen Gang zu einer Behörde sparen. Auch beim Online-Shopping kann der neue Personalausweis zum Einsatz kommen, indem Firmen auf bestimmte Daten im Ausweis zugreifen dürfen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät allerdings, zunächst grundsätzlich zu prüfen, ob der jeweilige Dienstanbieter auch wirklich vertrauenswürdig ist. Die Berechtigung, auf die Personalausweisdaten zugreifen zu können, gilt stets nur für einen bestimmten Zeitraum und kann jederzeit wieder entzogen werden.
Damit der neue Ausweis im Internetbereich verwendet werden kann, ist ein Kartenlesegerät notwendig. Das Personalausweis Lesegerät gibt es in drei unterschiedlichen Ausführungen – als Basisgerät, als Standardlesegerät sowie in Komfortausführung. Während in der Standard- und Komfortversion eine eigene Tastatur zur PIN-Eingabe vorhanden ist, muss das Passwort beim Basis-Lesegerät über die PC-Tastatur eingegeben werden. Darüber hinaus unterstützt der Reader in Komfortausführung auch über die Unterschriftsfunktion.
Die Kartenleser sind im Handel erhältlich. Empfohlen wird, ein Gerät zu erwerben, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde. Diese Geräte sind am aufgedruckten Personalausweis-Logo zu erkennen.
